DIN 7939-2014 Schwimmsportgerate – Trennseilanlagen in Schwimmbadern – Anforderungen und Prufung.
3 Begriffe
Für die Anwendung dieses Dokuments gilt der folgende Begriff.
3.1Trennseilanlage
Anlage bestehend aus einem Trennseil, zwei Trennseilhaltern und einer Spannvorrichtung
4 Formen
Für Trennseilanlagen werden folgende Formen unterschieden:
Form A: Kunststoffseil;
Form B: Drahtseil aus Stahldrähten mit Überzug;
Form C: Drahtseil aus Stahldrähten mit Markierungskörpern (z. B Kunststoffkugeln, kleine Fahnen,Schilder);
Form D: Schlauch mit formstabilem Aufbau.
5 Anforderungen
5.1 Werkstoffe
Alle verwendeten Materialien und Oberflächen müssen für die beabsichtigte Nutzung sowie die jeweiligenUmgebungen und Bedingungen geeignet sein. Sie müssen den Bedingungen von hoher Luftfeuchte mitgelegentlicher Sättigung und/oder Korrosivität standhalten. Sie dürfen das Wachstum von Bakterien nichtfördern.
Die Verwendung von nichtrostendem Stahl mit statischer Funktion im Schwimmhallenklima, derSpannungsrisskorrosion ausgesetzt sein kann, ist zu vermeiden, es sei denn, Inspektion und regelmäßigeReinigung sind möglich. Bei Verwendung von nichtrostendem Stahl sollte die Stahlsorte für diesenAnwendungsfall empfohlen sein.
Materialien und Oberflächen müssen leicht zu reinigen sein. Im Bedarfsfall müssen sie dem Einsatz vonChemikalien widerstehen, wenn deren Einsatz an besonderen Orten zum Erreichen eines bestimmten Grades von Hygiene erforderlich ist. Herstellerempfehlungen sind zu beachten.
5.2 Sicherheitstechnische Anforderungen
5.2.1 Allgemeines
Alle bei Benutzung oder Montage zugänglichen Kanten müssen mit einem Radius von mindestens 1 mm gerundet sein.
5.2.2 Trennseil
Die Bruchkraft des Trennseils muss mindestens 20 000 N betragen.
Die Dehnung des Trennseils darf 2,5 ‰ nicht überschreiten.
Drahtseile müssen einen Überzug mit einer Wanddicke von mindestens 1 mm aufweisen.
Die Seiloberfläche und die Markierungskörper müssen in Kontrastfarbe zur Umgebung ausgeführt werden.
5.2.3 Trennseilhalter
Beide Trennseilhalter müssen einer parallel zur Wasseroberfläche angreifenden Beanspruchung von je 20 000 N ohne bleibende Verformung standhalten.
Die Trennseilhalter auf dem Beckenumgang/-kopf dürfen keine Stolperstelle darstellen.
5.2.4 Spannvorrichtung
Eine Vorrichtung muss angebracht werden, die die Trennleine nach Anbringung spannt, so dass sie in einer geraden Linie bleibt.
5.2.5 Fangstellen
Das Maß jeder sich ändernden Öffnung muss den Anforderungen nach DIN EN 13451-1:2011-11, 4.7,entsprechen.
5.2.6 Sicherer Betrieb
Die Trennleinen, die Spannvorrichtung und die Befestigungen muss so konstruiert werden, dass einselbstständiges Lösen nicht erfolgen kann.
6 Prüfung
6.1 Allgemeines
Sofern in Abschnitt 6 keine speziellen Prüfungen aufgeführt sind, werden die Anforderungen aus Abschnitt 5,z. B. durch Messen und Besichtigen, geprüft.
6.2 Prüfung des Trennseils
Die Bruchkraft und Dehnung von Trennseilen aus Drahtseilen (Form B und Form C) wird nach DIN EN 12385-1 und die von Form A und Form D nach DIN EN ISO 2307 geprüft.
6.3 Prüfung der Trennseilhalter
Der Trennseilhalter wird eingebaut bzw. entsprechend dem Einbau fest eingespannt und einmal in Trennseilrichtung horizontal quasistatisch eine Zugbeanspruchung von 20 000 N für eine Dauer von 10 saufgebracht. Nach Entlastung dürfen keine Verformungen erkennbar sein.DIN 7939 pdf download.