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DIN 7939-2014 Schwimmsportgerate – Trennseilanlagen in Schwimmbadern – Anforderungen und Prufung. 3 Begriffe Für die Anwendung dieses Dokuments gilt der folgende Begriff. 3.1Trennseilanlage Anlage bestehend aus einem Trennseil, zwei Trennseilhaltern und einer Spannvorrichtung 4 Formen Für Trennseilanlagen werden folgende Formen unterschieden: Form A: Kunststoffseil; Form B: Drahtseil aus Stahldrähten mit Überzug; Form C: Drahtseil aus Stahldrähten mit Markierungskörpern (z. B Kunststoffkugeln, kleine Fahnen,Schilder); Form D: Schlauch mit formstabilem Aufbau. 5 Anforderungen 5.1 Werkstoffe Alle verwendeten Materialien und Oberflächen müssen für die beabsichtigte Nutzung sowie die jeweiligenUmgebungen und Bedingungen geeignet sein. Sie müssen den Bedingungen von hoher Luftfeuchte mitgelegentlicher Sättigung und/oder Korrosivität standhalten. Sie dürfen das Wachstum von Bakterien nichtfördern. Die Verwendung von nichtrostendem Stahl mit statischer Funktion im Schwimmhallenklima, derSpannungsrisskorrosion ausgesetzt sein kann, ist zu vermeiden, es sei denn, Inspektion und regelmäßigeReinigung sind möglich. Bei Verwendung von nichtrostendem Stahl sollte die Stahlsorte für diesenAnwendungsfall empfohlen sein. Materialien und Oberflächen müssen leicht zu reinigen sein. Im Bedarfsfall müssen sie dem Einsatz vonChemikalien widerstehen, wenn deren Einsatz an besonderen Orten zum Erreichen eines bestimmten Grades von Hygiene erforderlich ist. Herstellerempfehlungen sind zu beachten. 5.2 Sicherheitstechnische Anforderungen 5.2.1 Allgemeines Alle bei Benutzung oder Montage zugänglichen Kanten müssen mit einem Radius von mindestens 1 mm gerundet sein. 5.2.2 Trennseil Die Bruchkraft des Trennseils muss mindestens 20 000 N betragen. Die Dehnung des Trennseils darf 2,5 ‰ nicht überschreiten. Drahtseile müssen einen Überzug mit einer Wanddicke von mindestens 1 mm aufweisen. Die Seiloberfläche und die Markierungskörper müssen in Kontrastfarbe zur Umgebung ausgeführt werden. 5.2.3 Trennseilhalter Beide Trennseilhalter müssen einer parallel zur Wasseroberfläche angreifenden Beanspruchung von je 20 000 N ohne bleibende Verformung standhalten. Die Trennseilhalter auf dem Beckenumgang/-kopf dürfen keine Stolperstelle darstellen. 5.2.4 Spannvorrichtung Eine Vorrichtung muss angebracht werden, die die Trennleine nach Anbringung spannt, so dass sie in einer geraden Linie bleibt. 5.2.5 Fangstellen Das Maß jeder sich ändernden Öffnung muss den Anforderungen nach DIN EN 13451-1:2011-11, 4.7,entsprechen. 5.2.6 Sicherer Betrieb Die Trennleinen, die Spannvorrichtung und die Befestigungen muss so konstruiert werden, dass einselbstständiges Lösen nicht erfolgen kann. 6 Prüfung 6.1 Allgemeines Sofern in Abschnitt 6 keine speziellen Prüfungen aufgeführt sind, werden die Anforderungen aus Abschnitt 5,z. B. durch Messen und Besichtigen, geprüft. 6.2 Prüfung des Trennseils Die Bruchkraft und Dehnung von Trennseilen aus Drahtseilen (Form B und Form C) wird nach DIN EN 12385-1 und die von Form A und Form D nach DIN EN ISO 2307 geprüft. 6.3 Prüfung der Trennseilhalter Der...

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