DIN 820-15-2019 Normungsarbeit – Teil 1 5: Ubernahme internationaler Dokumente von ISO und IEC- Gestaltung der Dokumente.
4.4 Inhaltsverzeichnis Das Inhaltsverzeichnis muss vor dem Nationalen Vorwort stehen und muss die nationalen Elemente enthalten. Die Gliederungstiefe des Inhaltsverzeichnisses aus dem internationalen Dokument darf auch darüber hinaus erweitert werden. Ist im internationalen Dokument kein Inhaltsverzeichnis vorhanden, darf eines hinzugefügt werden.
4.5 Nationales Vorwort Das Nationale Vorwort dient der Einführung des betreffenden internationalen Dokuments in die Praxis. Es enthält Angaben, die aus Sicht des zuständigen Arbeitsgremiums zum Verständnis und zur Anwendung des Dokuments hilfreich sind. Es darf keine Festlegungen enthalten. Ein Nationales Vorwort muss, soweit zutreffend und im internationalen Dokument nicht vorhanden, insbeson- dere folgende Informationen enthalten:
a) Ursprung der Arbeit einschließlich der Angabe des zuständigen deutschen Arbeitsgremiums;
b) Angabe darüber, wie die enthaltenen internationalen Änderungen nach 4.10 gekennzeichnet sind;
c) Erläuterungen zum Ersatzvermerk, z. B. bei teilweisem Ersatz, oder bei Normen, die Teil eines Normpaketes sind;
d) Hinweis auf identische oder sachlich übereinstimmende deutsche Dokumente, die mit den zitierten Doku- menten identisch sind oder übereinstimmen;
e) Zusammenhänge mit ähnlichen Deutschen Normen oder anderen deutschen Unterlagen (einschließlich Rechtsvorschriften);
f) Hinweis auf national zu bevorzugende Varianten;
g) Angabe der Projektionsmethode bei Zeichnungen (siehe 4.7.2); h) Angabe zu „Änderungen“ und „Frühere Ausgaben“ (siehe DIN 820-2:2018-09, NA.10.5 und NA.10.6);
i) Hinweis auf die Ergänzung von DIN-Bezeichnungen (siehe auch DIN 820-2).
4.6 Nationaler Anhang Nationale Anhänge dürfen nur Informationen enthalten und sind als informativ zu kennzeichnen. Für die Angabe von Nummer, Status „informativ“ und Überschrift muss DIN 820-2 angewendet werden. Der Anhang muss jedoch mit „Nationaler Anhang NA (bzw. NB usw.)“ gekennzeichnet werden.
4.7 Deutsche Übersetzung
4.7.1 Übernahme, Reihenfolge, Benummerung Die deutsche Übersetzung ist die vom zuständigen Arbeitsgremium bei DIN autorisierte Übersetzung des internationalen Dokuments.
Bei der Übersetzung müssen die für den betreffenden Fachbereich bereits definierten oder empfohlenen Über- setzungen der Fachbegriffe herangezogen werden. Sie muss auf einer eigenen Seite beginnen. Die Titelseite des internationalen Dokuments darf nicht übernom- men werden. Das Vorwort und die Einleitung eines ISO-Dokuments müssen übernommen werden. Das Vorwort und die Einleitung eines IEC-Dokuments dürfen weggelassen werden. Sind im internationalen Vorwort eines IEC-Dokuments Aussagen enthalten, die zum Verständnis des Inhalts zwingend erforderlich sind, z. B. über die Bedeutung unterschiedlicher Schriftarten, müssen diese in das Nationale Vorwort übernommen werden. Abschnitte, Tabellen, Bilder, Anhänge, Literaturhinweise, Stichwortverzeichnisse und Bezeichnungen (z. B. Normbezeichnungen, Bestellangaben) müssen übernommen werden. Auch die Reihenfolge und Benummerung dieser Angaben muss beibehalten werden. Den deutschen Benennungen im Abschnitt Begriffe dürfen die originalsprachigen Benennungen mit dem Code für den Sprachennamen hinzugefügt werden, siehe DIN 820-2. Bestehende Stichwortverzeichnisse dürfen erweitert und der deutschen Sprache angepasst werden.
4.7.2 Redaktionelle Änderungen Titelkürzungen bzw. -erweiterungen dürfen nicht vorgenommen werden, siehe jedoch 4.2.2. Eine Zeichnung in der Projektionsmethode 3 darf zusätzlich in der Projektionsmethode 1 (siehe DIN ISO 128-30) wiedergegeben werden. Solche Änderungen müssen gekennzeichnet und im Nationalen Vorwort begründet werden. Ist für eine Größe eine Einheit angegeben, die nicht in den Normen der Reihen DIN 1301 und DIN EN 80000 bzw. DIN EN ISO 80000 enthalten ist, muss eine entsprechende Umrechnung als nationale Fußnote hinzugefügt oder im Nationalen Vorwort angegeben werden. Enthält die autorisierte Übersetzung des internationalen Dokuments Einheiten, die nach dem Gesetz über Ein- heiten im Messwesen nicht zugelassen sind, muss im Nationalen Vorwort ausdrücklich darauf hingewiesen werden.
4.7.3 Varianten Werden von den international genormten Varianten bestimmte national bevorzugt, so müssen trotzdem alle Varianten wiedergegeben und die national zu bevorzugenden deutlich gekennzeichnet werden; nationale Vari- anten dürfen nicht hinzugefügt werden (siehe auch 4.5 f)).DIN 820-15 pdf download.