DIN 1053-41-2018 Mauerwerk – Teil 41: Konformitatsnachweis fur Fertigbauteile nach DIN 1053-4.
4 Übereinstimmungsnachweis
4.1 Allgemeines In jedem Herstellwerk, in dem Fertigteile nach dieser Norm hergestellt werden, sind Herstellung und die werkseigene Produktionskontrolle durch eine anerkannte Überwachungsstelle zu überwachen und die Konformität der Fertigteile ist durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle zu zertifizieren. Die Aufgaben der anerkannten Stellen bei der Überwachung der Herstellung und der werkseigenen Produktionskontrolle ergeben sich im Allgemeinen aus DIN 18200 und für die Herstellung des Betons im Besonderen aus DIN EN 206-1:2001-07 in Verbindung mit DIN EN 206-1/A1:2004-10, DIN EN 206-1/ A2:2005-09 und DIN 1045-2.
4.2 Werkseigene Produktionskontrolle
4.2.1 Allgemeines In jedem Herstellwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durchzuführen. Unter werkseigener Produktionskontrolle wird die vom Hersteller vorzunehmende kontinuierliche Überwachung der Produktion verstanden, mit der dieser sicherstellt, dass die von ihm hergestellten Bauprodukte den Bestimmungen dieser Norm entsprechen. Die Kontrollen sind entsprechend zu dokumentieren.
4.2.2 Durchführung Für die Durchführung der werkseigenen Produktionskontrolle ist der Hersteller verantwortlich. Er muss über geeignetes Personal und geeignete Werksausstattung entsprechend DIN 1053-4:2018-05, 4.4 verfügen und einen Verantwortlichen für die werkseigene Produktionskontrolle benennen. Wesentliche Änderungen der Produktion sind der Überwachungsstelle mitzuteilen.
4.2.3 Ausgangsstoffe und Zwischenprodukte Die zur Herstellung verwendeten Baustoffe und Bauprodukte sind zu dokumentieren. Für die tragende Konstruktion dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die mit dem CE-Zeichen oder dem Übereinstimmungszeichen gekennzeichnet sind. Für Art und Mindestumfang der Prüfung der Ausgangsstoffe gilt Tabelle 1.
4.2.4 Fertigung Durch laufende Fertigungskontrollen muss sichergestellt werden, dass die Fertigbauteile den Anforderungen von DIN 1053-4 entsprechen. Die Kontrollen sind entsprechend zu dokumentieren. Bei der Herstellung und Verarbeitung von Beton gelten DIN 1045-2 und DIN 1045-3. Bei Verwendung von Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 muss dem Werk eine ständige Betonprüfstelle nach DIN 1045-3:2012-03, Anhang NC, zur Verfügung stehen.
4.2.5 Endprodukte Die Endprodukte sind auf Übereinstimmung mit den Angaben der bautechnischen Unterlagen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Prüfung der Bauvorlagen, zu prüfen. Bei ungenügenden Prüfungsergebnissen sind vom Hersteller unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. Fertigbauteile, die den Anforderungen dieser Norm nicht entsprechen, sind von der Verwendung auszuschließen und besonders zu kennzeichnen.DIN 1053-41 pdf download.