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DIN EN 16640-2017 Biobasierte Produkte – Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff – Bestimmung des Gehalts an biobasiertem Kohlenstoff mittels Radiokarbonmethode; Deutsche Fassung EN 1 6640:2017. 6 Bestimmung des 14C-Gehalts 6.1 Allgemeines In dieser Europaischen Norm werden elne aligemeine Probenvorbereitung und drei Prüfverfahren zur Bestimmung des 14C-Gehalts beschrieben. Diese modulare Herangehensweise ermoglicht es Laboratorien mit herkärnmlicher Ausrustung, Proben für die Bestimmung des 14C-Gehalts vorzubereiten und den 14C-Gehalt mit der laboreigenen AusrUstung zu bestimmen oder die Bestimmung des 14C-Gehalts an Laboratorien zu vergeben, die darauf spezialisiert sind. Zur Ermittlung des 14C-Gehalts der Probe werden aligemein anerkanntc Vcrfahren beschrieben, mit denen der in der Probe vorhandene Kohienstoff in CO2 umgewandelt wird. Zur Bestimmung des 14C-Gehalts werden Verfahren ausgewählt, die bereits als Verfahren zur Altersbestimmung von Objekten aligemein anerkannt sind. 6.2 Kurzbeschreibung Die Menge des biobasierten Kohienstoffs ist in biobasierten Produkten proportional zum 14C-Gehalt. Fine vollständige Verbrennung (siehe Anhang B) wird so durchgefuhrt, dass die Anforderungen der nachfolgenden Messung des 14C-Gehalts erfüllt werden; urn gultige Ergebnisse zu erhalten, muss der gesamte in der Probe vorliegende Kohienstoff als CO2 quantitativ wiedererhalten werden. Diese Messung muss nach cinem der zwei folgenden Verfahrcn durchgefuhrt werden: — Verfahren A: FlUssigszintillationszählverfahren ([SC): indirekte Bestimmung der IsotopenhautIgkeit von 14C mittels seiner Emission von -Teilchen (Wechselwirkung mit Szintillationsrnolekülen), festgelegt in Anhang C, oder — Verfahren B: Beschleuniger-Massenspektrometrie (AMS): direkte Bestimmung der lsotopenhaufigkeit von 14C, festgelegt in Anhang E. Moglicherweise kann diese Messung auch nach Verfahren C durchgefuhrt werden: Beta-lonisation (B I): indirekte Bestimmung der Isotopenhaufigkeit von ‘4C mittels seiner Emission von 13-Teilchen (Geiger-Muller-Detektor), beschrieben in Anhang D. 6.3 Probenahme In Anhang A sind die Probenahmeverfahren für die im Anwendungsbereich erwähnten Produkte angefuhrt. Bei jedem Probenahmeverfahren müssen Proben gewonnen werden, die repräsentativ für das Material oder das Produkt sind, und die Menge oder Masse der Probe muss genau bestimmt werden. 6.4 Verfahren für die Umwandlung des in der Probe vorhandenen Kohienstoffs in elne für die 14C-Bestirnrnung geeignete Probe Die Umwandlung des in der Probe vorhandenen Kohienstoffs in eine für die Bestimmung des 14C-Gehalts geeignete Probe muss nach Anhang B erfolgen. 6.5 Messungen Die Messung des 14C-Gehalts der Probe muss nach einem der Verfahren durchgefUhrt werden, die in den Anhangen C, D oder E beschrieben werden. Wenn entnommene Proben an spezialisierte Laboratorien verschickt werden, müssen die Proben so aufbewahrt werden, dass kein CO2 aus der Luft in die Absorptionslosung gelangen kann. Es 1st zu UberprUfen, ob CO2 aus der Luft eingedrungen ist, indem während...

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