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DIN EN ISO 5912-2019 Campingzelte (ISO 5912:2003); Deutsche Fassung EN ISO 5912:2005. 4.2 Allgemeine Anforderungen 4.2.1 Textile Flachengebilde Zelte mussen aus textilen Flachengebilden hergetellt werden, die die Anforderungen nach ISo 10966 efillen. 4.2.2 Wohnraum Anforderungen an den Wohnraum siehe 4.3.2.1 und 4.3.3.1. 4.2.3 Schlafraum Malse der Schlfflaiche siehe 4.3.1.1, 4.3.2.2 und 4.3.3.2. Der Schlafraum muss einen Zeltboden nach 4.2.6 haben. 4.2.4 Gepackraum Alle Zelte muissen einen Gepackraum haben, der fir die vorgesehene Belegungszahl angemessen ist. 4.2.5 Werkstoffverbindungen Werkstoffverbindungen (Z. B. durch Kleben oder Nahen) mussen bei Prufung. nach 5.7 mindestens die Zug- festigkeit der verbundenen textilen Flachengebilde und bei unterschiedlichen Werkstoffen die des Werkstoffes mit der geringeren Zugfestigkeit aufweisen. 4.2.6 Zeltboden 4.2.6.1 Form und Hohe Der Zeltboden muss wannenformig sein mit einem nach oben gezogenen AuBenrand mit einer Hohe von mindestens 10 cm. 4.2.6.2 Befestigung Mindestens an jeder Ecke muss eine Bodenbefestigung vorhanden sein. Bei Eingangswanden ab 200 cm Breite von Innenzelten muss eine Zusatzbefestigung vorhanden sein, die auch am unteren Stoffrand oder unmittelbar oberhalb des Bodens angebracht werden darf. Die Art der Befestigung muss ein Auf- und Abbauen des Zeltes bei Temperaturen zwischen – 5 °C und +40 °C ermoglichen. 4.2.6.3 SchutzmaBnahmen Stellen, an denen der Zeltboden mit Gestangeteilen in Berihrung kommt, mussen in geeigneter Form geschitzt werden. 4.2.7 Außen liegende Kunststoffe 4.2.7.1 Fensterabdeckung Fensteröffnungen, die nicht regendicht sind, müssen Fensterabdeckungen aufweisen, die die Fenster- öffnungen umlaufend um mindestens 10 cm überlappen. Die Abdeckung muss am Umfang mit Befestigungspunkten (z. B. Knebel) im Abstand von höchstens 35 cm versehen sein. Diese Anforderungen gelten nicht bei Verwendung von Reißverschlüssen. 4.2.7.2 Erdstreifen und Fenster Anforderungen siehe 4.3.3.4 und 4.3.3.5. 4.2.7.3 Anforderungen an den Werkstoff Die Anforderungen an den Werkstoff müssen Tabelle 4 entsprechen. 4.2.8 Stabilität 4.2.8.1 Das Zelt muss mit geeigneten Befestigungsvorrichtungen ausgerüstet sein, die eine Befestigung am Boden ermöglichen. 4.2.8.2 Eine Vorrichtung für Sturmabspannungen muss vorhanden sein. 4.2.8.3 Das aufgestellte Zelt, bei dem alle Bodenbefestigungen und Spannleinen angebracht, alle Türen und Fenster geschlossen sind, muss einer Windgeschwindigkeit von 15 m/s aus jeder beliebigen Richtung standhalten können. Nach Beendigung der Windbelastung muss das Zelt ohne Beschädigung in seine ursprüngliche Form und Stellung zurückkehren. Die Erfüllung dieser Anforderung ist durch eine geeignete Prüfung oder durch Berechnung nachzuweisen. ANMERKUNG Zum Zeitpunkt der Erarbeitung dieser Internationalen Norm war ein festgelegtes Prüf- oder Berech- nungsverfahren nicht vorhanden. 4.2.9 Lüftung Durch die Wahl geeigneter Werkstoffe und der Konstruktion muss ein Zelt eine dauerhafte Luftzirkulation zur Verminderung...

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