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DIN 2347-2017 Ubersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen – Dolmetschdienstleistungen – Konferenzdolmetschen. Dieses Dokument legt die Anforderungen für die Bereitstellung einer qualitativ hochwertigen Dienstleistung im Bereich Konferenzdolmetschen durch Einzelpersonen fest und bietet eine Handreichung für den Nutzer. Dieses Dokument gilt z. B. nicht für Agenturen oder Bürogemeinschaften. Dieses Dokument beschreibt die zur Ausübung des Berufes des Konferenzdolmetschers erforderlichen Kompetenzen und Qualifikationen und definiert die berufspraktischen und berufsethischen Rahmenbedingungen für die gute Praxis des Konferenzdolmetschens. Zu diesem Zweck werden die Tätigkeit und Aufgaben von Konferenzdolmetschern beschrieben, die verschiedenen, auf Konferenzen üblicherweise vorkommenden Dolmetschmodi erläutert, die der Erbringung von Konferenzdolmetschdienstleistungen zugrunde liegenden Prozesse definiert und die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung für dieses Berufsfeld dargelegt. Dies geschieht mit Blick auf Qualität der Leistung und Darstellung der Kernkompetenzen. 2 Normative Verweisungen Die folgenden Dokumente , die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). DIN EN ISO 2603, Simultandolmetschen — Ortsfeste Kabinen — Anforderungen DIN EN ISO 4043, Simultandolmetschen — Mobile Kabinen — Anforderungen DIN EN ISO 20108 1) , Simultandolmetschen — Qualität und Übertragung von Ton- und Bildeingang — Anforderungen DIN EN ISO 20109, Simultandolmetschen — Ausstattung — Anforderungen 3 Begriffe Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Arbeitssprache A-, B- oder C-Sprache des Dolmetschers 3.2 A-Sprache Hauptsprache, die der Dolmetscher perfekt beherrscht und in die und aus der er aus allen seinen Arbeitssprachen simultan und konsekutiv dolmetscht Anmerkung 1 zum Begriff: Die Hauptsprache ist die Muttersprache oder eine andere absolut gleichwertige Sprache. 3.3 B-Sprache Sprache, in die und aus der der Dolmetscher aus seiner A-Sprache simultan und konsekutiv dolmetscht Anmerkung 1 zum Begriff: Bei dieser Sprache handelt es sich nicht um die Hauptsprache, aber um eine Sprache, die der Dolmetscher perfekt beherrscht. 3.4 C-Sprache Sprache, aus der der Dolmetscher dolmetscht und die er uneingeschränkt versteht Anmerkung 1 zum Begriff: Der Dolmetscher dolmetscht aus dieser Sprache, aber nicht in diese Sprache. 3.5 Dolmetschen laut- oder gebärdensprachliche Übertragung des gesprochenen Wortes von einer Sprache in eine andere Sprache 3.6 Dolmetschkompetenz Fähigkeit des Dolmetschers, den Inhalt eines ausgangssprachlichen Textes unter Einsatz des jeweiligen Dolmetschmodus unter Berücksichtigung von Sprachebene und Intention in die Zielsprache korrekt zu übertragen 3.7 Dolmetschmodus Art der laut- oder gebärdensprachlichen Übertragung Anmerkung 1 zum Begriff: Man unterscheidet...

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