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DIN 762-1-2015 Rundstahlketten – Rundstahlketten, Teilung 5d, fur Kettenforderer – Teil 1: Guteklasse 3, vergutet. Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). DIN 685-1, Geprüfte Rundstahlketten — Teil 1: Begriffe DIN 685-2, Geprüfte Rundstahlketten — Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen DIN 685-3, Geprüfte Rundstahlketten — Teil 3: Prüfung DIN 685-4, Geprüfte Rundstahlketten — Teil 4: Kennzeichnung, Prüfzeugnis DIN 685-5, Geprüfte Rundstahlketten — Teil 5: Benutzung DIN 685-100, Geprüfte Rundstahlketten — Teil 100: Zusätzliche Begriffe DIN 17115, Stähle für geschweißte Rundstahlketten und Ketten-Einzelteile — Technische Lieferbedingungen VDI 3970, Leitfaden für die Aufstellung eines Instandhaltungsplans für Stetigförderer 3 Begriffe Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN 685-1 und DIN 685-100. 4 Maße, Bezeichnung 4.1 Maße Die Berechnungsgrundlagen zu den Werten für die Maße und Massen in der Tabelle 1 sind im informativen Anhang A aufgeführt. 5 Anforderungen 5.1 Werkstoff Vollberuhigter, feinkörniger und alterungsbeständiger Qualitätsstahl nach DIN 17115, mindestens die Stahlsorte mit dem Kurznamen 15Mn4 und der Werkstoff-Nr. 1.0468. Für Nenndurchmesser 20 mm wird mindestens die Stahlsorte mit dem Kurznamen 18Mn4 und der Werkstoff-Nr. 1.0469 nach DIN 17115 empfohlen. 5.2 Wärmebehandlung Die Rundstahlketten müssen wärmebehandelt sein und den Anforderungen nach DIN 685-2 genügen. 5.3 Maße Die Maße der Rundstahlketten müssen innerhalb der in der Tabelle 1 angegebenen Grenzabmaße und Grenzmaße liegen. Die Schweißstellendurchmesser d s dürfen das Istmaß der Durchmesser um nicht mehr als 3 % unterschreiten und den Nenndurchmesser d um nicht mehr als 8 % überschreiten. Die Schweißstellen müssen sich in der Mitte der Kettengliedschenkel befinden und dürfen sich höchstens auf eine Länge a erstrecken, die dem Nenndurchmesser d entspricht. 5.4 Kettenstranglänge 5.4.1 Allgemeines Kettenstränge nach diesem Dokument werden für den Einsatz sowohl in Doppelstrang- als auch in Mehrstranganlagen innerhalb einer Lieferung in die Kategorie 1 „stranglängen toleriert“ und in die Kategorie 2 „paarungs toleriert“ unterteilt und durch die Längendifferenz e nach DIN 685-100, 3.13 und 3.14, bestimmt. 5.4.2 Kategorie 1 Bei stranglängen tolerierten langen Kettensträngen mit einer Stranglänge von mehr als 1 000 mm beträgt die Längendifferenz e bis zu einer Stranglänge von 8 000 mm immer maximal 32 mm. Bei größeren Stranglängen müssen die Istmaße der Stranglängen innerhalb der Grenzabweichung von 0,4 % der Stranglänge liegen. ANMERKUNG Bei einer...

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