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DIN 685-100-2017 Geprifte Rundstahlketten – Teil 100: Zusatzliche Begriffe. Dieses Dokument legt gegenüber der DIN 685-1 zusätzliche Begriffe für die Verwendung der vom NRK veröffentlichen nationalen Normen zu Rundstahlketten, deren Einzelteilen und Zubehör fest. 2 Begriffe Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 2.1 Kettenrad <Rundstahlkette> Antriebs- oder Umlenkrad, über das die Rundstahlkette oder die Flachkette bzw. deren Kettenverbindungsglieder formschlüssig laufen 2.1.1 Zahnrad <Rundstahlkette> Kettenrad, bei dem der Zahn in das horizontale Kettenglied eingreift, wobei die Kraft mittig auf die Außenrundung des vertikalen Kettengliedes bzw. des Kettenverbindungsgliedes übertragen wird 2.1.2 Taschenrad <Rundstahlkette> Kettenrad, bei dem das horizontale Kettenglied in die Tasche eintaucht, wobei die Kraft seitlich auf die Außenrundung des horizontalen Kettengliedes bzw. des Kettenverbindungsgliedes übertragen wird 2.2 Kettenrolle <Rundstahlkette> Antriebs- oder Umlenkrolle, über die die Rundstahlkette bzw. deren Kettenverbindungsglieder kraftschlüssig laufen Anmerkung 1 zum Begriff: In den horizontalen Kettengliedern können Biegebeanspruchungen auftreten. 2.3 Betriebskraft <Rundstahlkette> größte statische Kraft, für die die Rundstahlkette im Betrieb ausgelegt ist 2.4 Nenngröße <Rundstahlkette> Kombination von Zahlenwerten ohne Einheiten für Bezeichnungs- und Bestellzwecke Anmerkung 1 zum Begriff: Sie kennzeichnet den Nenndurchmesser und die Nennteilung der Rundstahlkette, z. B. 10 x 30. Anmerkung 2 zum Begriff: Sie kennzeichnet den Nenndurchmesser der zugehörigen Rundstahlkette und die Güteklasse von geschmiedeten Einzelteilen, z. B. 10-8. 2.5 fein tolerierte Rundstahlkette <Rundstahlkette> Rundstahlkette, bei der die Grenzabweichung für die Teilung der Kettenglieder ≤ 2 % der Nennteilung beträgt und zusätzlich die Angabe für eine Messlänge der Rundstahlkette vorhanden ist, wobei die Grenzabweichung für die in der jeweiligen Norm aufgeführte Messlänge ≤ ¼ (25 %) der Grenzabweichung für die Teilung beträgt Anmerkung 1 zum Begriff: siehe Tabelle A.1 Anmerkung 2 zum Begriff: Ein Zusammenarbeiten mit dem Kettenrad wird durch die Angabe der Messlänge erreicht. 2.6 eng tolerierte Rundstahlkette <Rundstahlkette> Rundstahlkette, bei der die Grenzabweichung für die Teilung der Kettenglieder > 2 %, jedoch ≤ 5 % der Nennteilung beträgt und zusätzlich die Angabe für eine Messlänge der Rundstahlkette vorhanden ist, wobei die Grenzabweichung für die in der jeweiligen Norm aufgeführte Messlänge > ¼ (25 %) der Grenzabweichung für die Teilung beträgt Anmerkung 1 zum Begriff: siehe Tabelle A.1 Anmerkung 2 zum Begriff: Ein Zusammenarbeiten mit dem Kettenrad und der Kettenrolle wird durch die Angabe der Messlänge erreicht. 2.7 mittel tolerierte Rundstahlkette <Rundstahlkette> Rundstahlkette, bei der die Grenzabweichung für die Teilung der Kettenglieder > 5 %, jedoch ≤ 8 % der Nennteilung beträgt Anmerkung 1 zum Begriff: siehe Tabelle A.1...

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