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DIN 277-1-2015 Grundflachen und Rauminhalte im Bauwesen – Teil 1: Hochbau. 4.7.4 Bewegungsflichen innerhalb von Raumen Bewagungifachen innerhalb von Raumen江B. zwischen den Einrichtungsgegenstanden in GrolBraumbiros oder zwischen Maschinen in Werkhallen oder Besuchergange in Austellungen) gehoren nicht zur Verkehrstlache (VF), sonder zur Nutzungsfache (NUF). Davon ausgenommen sind baurechtlich festgelegte Fluchtwege (Z. B. in Messehallen). 4.7.5 Verkehrflichen in Garagen Rampen。Fahrbahnen und Rangierlachen zwischen den Sellplatzen in Garagen gehoren nicht zur Nutzungsflache (NUF), sondem zur Verkehrsflache (VF). 4.7.6 Zum Betrieb zentraler technischer Anlagen erforderliche Erganzungsflachen Grundlachen, die neben denen for zentrale technische Anlagen selbst als Erganzungsflachen zum Betrieb dieser Anlagen umittelbar erforderlich sind (Z. B. Lagerlachen fur Brennstoffe, Loschwasser, Abfalle usw.). gehoren nicht zur Nutzungsflche (NUF), sondem zur Techikfache (TF) 4.7.7 Technische Anlagen zum Betrieb nutzungsspezifischer Einrichtungen Grundflachen fur technische Anlagen oder Einbauten, die der Steuerung oder dem Betrieb besonderer nutzungsspezifischer Gerate oder Anlagen dienen (Z. B. EDV-Serverraum, Kompressor-Raum fur die Druckluftanlage einer Werkstatt oder Schaltraume fur medizinische Einrichtungen), sind nicht der Techikflache (TF) zuzuordnen, sondern der Nutzungsflache (NUF) nach Tabelle 1 bzw. Tabelle 2, Zelle 7. Sonstige Nutzungen (NUF 7). 4.7.8 Technische Anlagen zur Versorgung oder Entsorgung anderer Bauwerke Soferm ein Bauwerk ursaichlich der Unterbringung von technischen Anlagen for die Versorgung oder Entsorgung anderer Bauwerke dient (亿. B. technische Anlagen fur Abwasser. Wasser- und Gasanlagen, Warmeversorgungsanlagen oder Starkstromanlagen), sind die dafur erlorderichen Grundiachen nicht der Technikflache (TF) zuzuordnen, sondern der Nutzungsflache (NUF) nach Tabelle 1 bzw. Tabelle 2, Zeile 7. Sonstige Nutzungen (NUF 7). 5 Ermittlung von Grundflachen und Rauminhalten allgemein 5.1 Genauigkeit der Emittlung Die Genauigkeit der Ermitlung von Grundflachen und Rauminhalten richtet sich nach dem Stand der Planung (Z. B. Bedarfsplanung, Vorplanung, Entwurfsplanung. Ausfuhrungsplanung, Dokumentation) und den jeweiligen Planungsunterlagen. Die der Emittung zugrundeliegenden Pianungsunterlagen sind anzugeben. 5.2 Ermittlung bei mehreren Bauwerken oder Bauabschitten Besteht ein Bauprojekt aus mehreren Bauwerken oder Bauabschitten (funktional, zeitich, raumlich oder wirtschattich), sind die Grundflachen und Rauminhalte fir jedes Bauwerk und jeden Bauabschnitt getrennt zu ermitteln. 5.3 Getrennte Ermittlung nach Grundrissebenen und Geschosshbhen Grundlachen und Rauminhalte sind getrennt nach den Grundrissebenen (Z B. Geschossen) des Bauwerks und getrennt nach unterschiedlichen Hohen der Geschosse zu emittln. Dies gilt auch fur Grundflachen unter oder iber schrag verlaufenden Flachen.DIN 277-1 pdf download.

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