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DIN 277-1-2005 Grundflachen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau一 Teil 1: Begriffe, Ermittlungsgrundlagen. 4 Ermittlungsgrundlagen 4.1 Allgemeines 4.1.1 Die Emitung der Grundilachen und Rauminhalte erfolgt in ihrer Genauigkeit entsprechend dem Planungfortschritt z. B. von der Bedarfsplanung bis zur Dokumentation und anhand der jeeiligen Planungs- unterlagen. 4.1.2 Grunfachen und Rauminhalte sind nach irer Zugehonigkeit zu den folgenden Bereichen getrennt zu ermtteln: Bereich a berdeckt und al seitig in voller Hhe umschlossen, Bereich b: berdeckt, jedoch nicht llsitig in voller Hthe umschlossen, Bereich c: nicht 0berdeckt. Sie sind femer getrennt nach Grundrissebenen, z. B. Geschossen und getrennt nach untrschiedichen Hbhen ZU ermitein. Dles git auch ftr Grundlachen unter oder aber Schragen. 4.1.3 Grundflachen von waagerechten Flachen sind aus ihren tatsachlichen MaBen, Grundflachen von schrag liegenden Flachen, z. B. Tribunen, Zuschauerraume, Treppen und Rampen, aus ihrer vertikalen Projektion Zu emittln. 4.1.4 Grundflachen sind in Quadratmeter (m?). Rauminhalle in Kubikmeter (m’) anzugeben. 4.2 Ermittlung von Grundflachen 4.2.1 Brutto-Grundflache Fur die Emitlung der Brutto-Grundtache (Summe aus Netto-Gnundilache und Konstutkionundflche) sind die auBeren MaBe der Bauteile einschlieBlich Bekleidung, Z B. Puz, AuBenschalen mehrschaliger Wandkonstruktionen, in Hohe der Boden- bzw. Deckenbelagsoberkanten anzusetzen. Buto-Grundlachen des Bereiches b sind an Stellen, an denen sle nicht umschlossen sind, bis zur vertikalen Projektion ihrer 0berdeckung zu ermitten. Brutto-Grundfiachen von Bauteilen (Konstruktions-Grundlaichen), die zwischen den Bereichen a und b liegen, sind dem Bereich a zuzuordnen. 4.2.2 Neto-nundflaiche Fir die Emittung der Netto Gundlache (Summe aus Technischer Funkions-, Nutz. und Verkehrsflache) im Einzenen sind die lichten Mabe zwischen den Bauteilen in Hohe der Boden- bzw. Deckenbelagsoberkanten anzusetzen. Konstruktive und gestalterische Vor- und ROcksprange, FuB-Sockelleisten, Schrammborde und Unterschneidungen sowie vorstehende Teile von Fenster- und Turbekleidungen bleiben unberucksichtigt. Grundflachen won Treppen und Rampen sind als vertikale Projektion Zu ermitten. Diese Flachen sind, soweit sie keine eigene Ebene darstellen, der dardber liegenden Ebene zuzuordnen, soferm sie sich dort nicht mit anderen Grundflachen berschneiden, Grundiachen unter der jeweils ersten Treppe oder unter der ersten Rampe werden derjenigen Grundriss- ebene zugerechnet, auf der die Treppe oder die Rampe beginnt. Sie werden ihrer Nutzung entsprechend zugeordnet.DIN 277-1 pdf download.

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