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DIN 267-31-2018 Mechanische Verbindungselemente – Technische Lieferbedingungen- Teil 31: Metrische gewindefurchende Schrauben der Festigkeitsklasse 10.9 mit zusatzlich gehartetem Furchbereich. Die folgenden Dokumente werden im Text in solcher Weise in Bezug genommen, dass einige Teile davon oder ihr gesamter Inhalt Anforderungen des vorliegenden Dokuments darstellen. Bei datierten Verweisun- gen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). DIN EN 20898-7, Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen — Teil 7: Torsionsversuch und Mindest-Bruchdrehmomente für Schrauben mit Nenndurchmessern 1 mm bis 10 mm (ISO 898-7) DIN EN ISO 898-1, Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus Kohlenstoffstahl und legiertem Stahl — Teil 1: Schrauben mit festgelegten Festigkeitsklassen — Regelgewinde und Feingewinde DIN EN ISO 4042, Verbindungselemente — Galvanisch aufgebrachte Überzugsysteme DIN EN ISO 10683, Verbindungselemente — Nichtelektrolytisch aufgebrachte Zinklamellenüberzugsysteme DIN ISO 965-2, Metrisches ISO-Gewinde allgemeiner Anwendung — Toleranzen — Teil 2: Grenzmaße für Außen- und Innengewinde allgemeiner Anwendung — Toleranzklasse mittel 3 Begriffe Es werden keine Begriffe in diesem Dokument angegeben. DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: — DIN-TERMinologieportal: verfügbar unter https://www.din.de/go/din-term — DKE-IEV: verfügbar unter http://www.dke.de/DKE-IEV 4 Werkstoffe Gewindefurchende Schrauben nach dieser Norm müssen aus Kohlenstoffstahl oder legiertem Stahl entsprechend den Anforderungen in DIN EN ISO 898-1 hergestellt sein. 5 Mechanische Eigenschaften 5.1 Allgemeines Diese Norm ist nur für voll tragfähige Schrauben der Festigkeitsklasse 10.9 nach DIN EN ISO 898-1 anzu- wenden. Es müssen alle Anforderungen nach DIN EN ISO 898-1 und DIN EN 20898-7 für die Festigkeitsklasse 10.9 erfüllt sein. Diese Anforderungen gelten nicht für die partiell wärmebehandelte Zone. Die Mindestbruchdrehmomente und Mindestzugbruchkräfte werden in Tabelle 1 angegeben. Die Form und die Anordnung des furchenden Bereiches des Gewindes der Schraube sind vom Hersteller zweckentsprechend zu wählen. Die Länge des furchenden Bereiches (l f ) darf nicht kleiner als 1,5P und nicht größer als 4P sein, siehe Bild 1 a). Form B weist zusätzliche Gewindegänge mit Ansatz- und Zentrierfunktion auf, siehe Bild 1 b). Dabei ist die Gesamtlänge l fz des furchenden und zentrierenden Bereiches höchstens 6P. 5.2 Wärmebehandlung 5.2.1 Vergüten Die fertigen Schrauben müssen im Bereich der tragenden Gewindelänge der Verschraubung/Anwendung entsprechend den Anforderungen für die Festigkeitsklasse 10.9 in DIN EN ISO 898-1 ein Vergütungsgefüge aufweisen, um die mechanischen und funktionellen Eigenschaften, die in Tabelle 1 auszugsweise aufgeführt sind, zu erfüllen. 5.2.2 Partielles Härten Zur Erzielung einer hohen Härte im...

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