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DIN 105-41-2017 Mauerziegel – Teil 41: Konformitatsnachweis fur Keramikklinker nach DIN 105-4. 4.24 MaBnahmen bei Ncherfillung der Anforderungen Bei ungenigendem Prifergebnis sind vom Hersteller unveroiglich die erforderlichen MaBnabmen zur Mangelabstellung festulegen, umgehend durchufihren und deren Wirksamkeit durch die unverzigliche Wiederholung der betreffenden Prifung nachxuweisen. Keramikkinker, die nachweislich nicht den Anfor- derungen nach DIN 105-4 entsprechen, sind auszusondem, deutlich entsprechend叫kennzeichnen und g sondert zu lagern, damit Verwechslungen mit ibereinstimmenden Keramiklinkem ausgeschossen werden. Die getroffenen MaEnahmen sind Zu dokumentieren. 4.3 Fremdiberwachung 4.3.1 Art, Umfang und Haufigkelt 4.3.1.1 Erstiberwachung Dle Erstiberwachung dient der Feststellung ob die personellen und assattungsmaBigen Voraussetzungen fur eline standige ordnungsgemaBe Herstelluing und eine entsprechende werkseigene Produktionskontrolle geelgnet. sind und dle Keramlkklinker den an sle getelten Anforderungen dleser Norm gengen Dle Erstiberwachung muss mindestens den gleichen Umfang wie die Regeliberwachung haben. Die Probenahme und Prifungen obliegen jeweils der Zertifizierungs- und 0berwachungsstelle. Ein positives Ergebnis der Erstiberwachung ist die Voraussetung fuir die Aufnahme der Regeliberwachung 4.3.1.2 Regeliberwachung Im Rahmen der Regeliberwachung sind die werkseigene Produktionskontrolle sowie die personellen und geratemaiBlgen Voraussetzungen fur eine ordnungsgemaiBe Herstellung 2u uberprifen. Dle Regeluberwachung ist regelmaBlg. mindestens jbrlich,. in angemessenem Abstand durchzufUhren. Dabei hat die Uberwachunsstelle die Handhabung der werkseigenen Produktionskontrolle zu iberprufen, deren Ergebnisse zu bewerten und slbst nachfolgende Produktprifungen stichprobenartig am Keramik- klinker vorzunehmen: – Maße, Form und Lochung; – Brutto- und Nettotrockenrohdichte; und – Druckfestigkeit. Mindestens jährlich sind – Gehalt an aktiven löslichen Salzen, – Wasseraufnahme, – Frostbeständigkeit, – Ritzhärte der Oberfläche, – Farb- und Lichtbeständigkeit, – Säurebeständigkeit, und – Laugenbeständigkeit sowie bei Erstprüfung, Produktionswiederaufnahme bzw. Verdacht auf unzulässige Werte – Gehalt an schädlichen, treibenden Einschlüssen an den Keramikklinkern zu prüfen. Die Überwachungsstelle kann auch Proben zur Prüfung o. g. Eigenschaften in einer Prüfstelle entnehmen. Ferner muss sie die Keramikklinker bzw. deren Verpackung auf ordnungsgemäße Kennzeichnung überprüfen. 4.3.1.3 Sonderüberwachung Über die Durchführung von Sonderüberwachungen entscheidet die Überwachungsstelle. Die Zertifizierungs- stelle wird hiervon unterrichtet. Sonderüberwachungen finden statt: nach Nichtbestehen einer Regelüberwachung; nach Ruhen der Produktion für eine Dauer von mehr als 6 Monaten, sofern es sich um eine laufende Produktion handelt; auf Antrag des Herstellers; auf Antrag der zuständigen Behörde. Art und Umfang der Sonderüberwachung sind deren Zweck entsprechend von der Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle festzulegen. Wird die Sonderüberwachung nicht bestanden, so veranlasst die Überwachungsstelle unter Information der Zertifizierungsstelle oder die Zertifizierungsstelle selbst die Einstellung der Überwachung und teilt dies dem Hersteller mit. 4.3.1.4 Verfahren bei Beanstandungen Im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle festgestellte und unverzüglich...

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