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DIN 106-2015 Kalksandsteine mit besonderen Eigenschaften. 4 Anforderungen 4.1 Allgemeines Kalksandsteine missen DIN EN 771-2 entsprechen. In Bezug auf Eigenschaften, die in DIN EN 771-2 nicht beschrieben sind, werden in den nachfolgenden Abschnitten zusatzliche Festlegungen getroffen. Die nach den Prufnormen der Reihe DIN EN 772 bestimmten Eigenschaten der Kalksandsteine werden nachfolgend Stufen und Klassen, VorzugsmaGen, Lochungsarten usw. zugeordnet. 4.2 Ausgangsstoffe und Hersellung Es gilt DIN EN 771-2:201 1-07, Abschnitt 4. Zusatlich gilt: 一Kalksandsteine nach dieser Norm bestehen aus einer Mischung aus Kalk und natorlichen kieselsaurehaltigen Gesteinen, die unter Dampfdruck gehartet wird. 一Es durfen nur Weilskalke und deren Kalkhydrate nach DIN EN 459-1 verwendet werden. Folgende naturliche und/oder industiell hergetelten Gesteinskornungen nach DIN EN 12620 dirfen ohne Eignungsnachwels verwendet werden: Quarzsande, Quarzit, Kalkstein, Blahtonsand, Bims, Basalt,Gabbro, Diabas, Grauwacke, Magnetit, Hamatit Sortenreines Bruchmaterial aus der Produklion von Kalksandsteinen darf ebenfalls verwendet werden. 一Die Verwendung von natrichen und/oder industriell hergeselten Gesteinskormungen nach DIN EN 13055-1 sowie von sortenreinem Bruchmaterial aus Kalksandsteinen ist ebenfalls ohne Eignungsnachweis zulassig, soweit hierdurch die Eigenschaften der Kalksandsteine nicht unginstig beeinflusst werden. Blahglas und Ksselsand durfen nicht verwendet werden. 一Fur die Verwendung von Gesteinskomungen nach DIN EN 12620 bzw. DIN EN 13055-1 sind die Festlegungen von DiN 1045-2:2008-08 beziglich der Rogelanforderungen fur die Verwendung dieser Gesteinskormungen in Beton einzuhalten. 一Gesteinskormungen mit alkaliempfindlichen Bestandelilen oder moglicherweise alkallempfindlichen Bestandteilen durfen fur tragende Bauteile nur verwendet werden, wenn sie in eine Alkaliempfindlichkeitsklasse nach Bauregeliste A Teil 1, Ifd. Nr. 1.2.8 bzw. 1.2.7, eingestuft sind. Die Beigabe von technisch unschadlichen und umwellvertraglichen Wirkstoffen und Farbstoffen ist zulassg. 4.3 MaBe und GrenzabmaBe 4.3.1 Allgemeines Es gilt DIN EN 771-2:2011-07. Abschnitt 5.3. Zusatzlich gilt: 一Kalksandsteine mdssen die Gesalt eines von Rechtecken begrenzten Korpers haben; dies gilt nicht fUr Formsteine. Die Sichtlichen von KS-Vormauersteinen, KS-Verblendern und Riemchen durfen eine strukturierte Oberflache haben. -Bei Fasensteinen darf die Fasenbreite 7 mm nicht aberschreiten. Bei Verwendung von Fasensteinen for tragendes Mauerwerk nach DIN EN 1996 muss die planmaBig zu vermortelnde Aufstandsbreite 2 115 mm und bei Verwendung von Fasensteinen als Verblendschale von zweischaligem Mauenwerk  2 90 mm betragen. Die Aufstandsbreite ist die Steinbreite abziglich der Fasenbreite(n). 4.3.2 MaBe Es git DIN EN 771-2:2011-07. 5.2. Zusatzlich git: 一Die Nennmabe massen den Tabellen 1, 2 und 3 entsprechen. Erganzungs-. Pass- und Ausgleichsteine sowie -elemente mit abweichenden MaBen sind zulassig. 4.3.3 Grenzabmaße Es gilt DIN EN 771-2:2011-07, 5.2.2. Zusätzlich gilt: Kalksandsteine mit glatten Sichtflächen müssen mindestens der Toleranzklasse T1 nach DIN EN...

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