DIN EN 228-2014-10 Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge – Unverbleite Ottokraftstoffe – Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 228:2012.
4 Kennzeichnung der Tanksäulen Hinweise für die Auszeichnung der Kraftstoffe an den Tanksäulen für die Abgabe von unverbleitem Ottokraftstoff und die Maße des Kennzeichens sind in Übereinstimmung mit den Festlegungen in den nationalen Normen oder Vorschriften für die Kennzeichnung von Tanksäulen für unverbleiten Ottokraftstoff vorzunehmen. Die Festlegungen müssen in einem nationalen Anhang zu dieser Europäischen Norm entweder im Detail beschrieben oder durch Verweis erläutert werden. Die Auszeichnung muss deutlich sichtbar und leicht lesbar sein. Insbesondere an allen Stellen, an welchen unverbleite Ottokraftstoffe mit metallhaltigen Additiven in Verkehr gebracht werden, muss eine weitere Kennzeichnung mit dem Inhalt „enthält metallhaltige Additive“ in der jeweiligen Landessprache angebracht sein. Diese Kennzeichnung ist im jeweiligen nationalen Anhang dieser Europäischen Norm festzulegen. Es wird außerdem empfohlen, zur Abgabe von unverbleitem Ottokraftstoff, der einen hohen Gehalt an sauerstoffhaltigen Verbindungen (mit einem Sauerstoffgehalt von höchstens 3,7 % (m/m)) und/oder einen niedrigen Gehalt an sauerstoffhaltigen Verbindungen (mit einem Sauerstoffgehalt von höchstens 2,7 % (m/m)) enthält, eine zusätzliche Kennzeichnung der Tanksäulen zu verwenden. Für unverbleiten Ottokraftstoff mit einem hohen Gehalt an sauerstoffhaltigen Verbindungen muss die Kennzeichnung der Tanksäulen aus einfach visuell zu erkennenden Symbolen bestehen, die:
a) den unverbleiten Ottokraftstoff als übereinstimmend mit EN 228 identifiziert,
b) die ROZ spezifiziert, und
c) den unverbleiten Ottokraftstoff als denjenigen mit einem hohen Gehalt an sauerstoffhaltigen Verbindungen identifiziert (in diesem Fall ist das empfohlene Symbol „E10“). Für unverbleiten Ottokraftstoff mit niedrigem Gehalt an sauerstoffhaltigen Verbindungen muss die Kennzeichnung der Tanksäulen aus einfach visuell zu erkennenden Symbolen bestehen, die:
d) den unverbleiten Ottokraftstoff als übereinstimmend mit EN 228 identifiziert,
e) die ROZ spezifiziert, und
f) den unverbleiten Ottokraftstoff im Ermessen des betreffenden Mitgliedstaates und festgelegt in einem Nationalen Anhang dieses Dokumentes als denjenigen mit niedrigem Gehalt an sauerstoffhaltigen Verbindungen identifiziert. Die Tanksäulen, die unverbleiten Ottokraftstoff mit niedrigen oder hohen Gehalten an sauerstoffhaltigen Verbindungen abgeben, dürfen ebenfalls mit einem Text in der/den nationalen Sprache(n) im Ermessen des jeweiligen Mitgliedstaates gekennzeichnet sein, der die Charakteristika des unverbleiten Ottokraftstoffs beschreibt. Alle diese Anforderungen sind detailliert oder durch Verweis im Nationalen Anhang zu diesem Dokument darzulegen. 5 Anforderungen und Prüfverfahren
5.1 Ethanol Unverbleiter Ottokraftstoff darf bis zu 10,0 % (V/V) Ethanol enthalten, welches den Anforderungen nach EN 15376 entspricht. Falls von Europäischen oder nationalen Rechtsvorschriften gefordert, kann als Blendkomponente eingesetztes Ethanol Vergällungsmittel enthalten. Diese Vergällungsmittel sind zugelassen, wenn sie keine schädlichen Auswirkungen auf Fahrzeuge oder auf Kraftstoffverteilersysteme haben. ANMERKUNG Zusätzliche Hinweise zum Umgang und der Beimischung von sauerstoffhaltigen Verbindungen im Allgemeinen sind in [6] zu finden. Eine zusätzliche Richtlinie zur Beimischung von sauerstoffhaltigen Verbindungen in Übereinstimmung mit Anforderungen von 2009/30/EC ist in CEN/TR 16435 [5] zu finden. Ein nachvollziehbarer Beleg über die biologische Herkunft wird empfohlen. Für die Bestimmung der biologischen Herkunft von Ethanol gibt es die Möglichkeit der Altersbestimmung, basierend auf dem Beta-Minus-Zerfall des radioaktiven Kohlenstoffisotops 14 C. Diese Prüfung [9] ist allerdings für die tägliche Routineanwendung zu aufwendig, sie kann aber für Auditierungszwecke hilfreich sein.DIN EN 228 pdf download.