DIN EN 16236-2018 Bewertung und Uberprifung der Leistungsbestandigkeit (AVCP) von Gesteinskornungen – Typprufung und werkseigene Produktionskontrolle; Deutsche Fassung EN 16236:2018.
4 Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP, en: Assessment and Verification of Constancy of Performance)
4.1 Allgemeines
Die Übereinstimmung von Gesteinskörnungen nach EN 12620, EN 13043, EN 13242, EN 13139, EN 13383-1 und EN 13450 mit den Anforderungen dieser Norm und mit den vom Hersteller in der Leistungserklärung angegebenen Leistungen ist folgendermaßen nachzuweisen:
Bestimmung des Produkttyps;
durch die werkseigene Produktionskontrolle durch den Hersteller, einschließlich Beurteilung eines Produkts.
Der Hersteller muss stets die Gesamtkontrolle behalten und muss über die Mittel verfügen, die erforderlich sind, um die Verantwortung für die Übereinstimmung des Produkts mit der(den) angegebene(n) Leistung(en) übernehmen zu können.
ANMERKUNG Anhang ZA, Tabelle ZA.3.1, in den Normen FprEN 12620:2017, FprEN 13043:2017,FprEN 13242:2017, FprEN 13139:2017, FprEN 13383-1:2017 und FprEN 13450:2017 regelt die Zuordnung der Aufgaben zur notifizierten Zertifizierungsstelle bzw. zum Hersteller.
4.2 Typprüfung
4.2.1 Allgemeines
Alle Leistungen in Bezug auf die in dieser Norm behandelten Merkmale sind zu bestimmen, wenn der Hersteller beabsichtigt, sie zu erklären, es sei denn, die Norm enthält Festlegungen zur Angabe der Leistungohne Prüfungen (z. B. zur Verwendung von bestehenden Daten, zur Klassifizierung ohne weitere Prüfung (CWFT) und zur Verwendung von normalerweise anerkannten Leistungswerten).
Bewertungen, die bereits früher in Übereinstimmung mit den Festlegungen dieser Norm durchgeführtwurden, dürfen berücksichtigt werden, vorausgesetzt, dass sie unter Anwendung des gleichen Prüfver- fahrens oder eines strengeren Prüfverfahrens sowie unter dem gleichen AVCP-System am gleichen Produkt bzw. an Produkten ähnlicher Konstruktion, Bauweise und Funktionalität so erfolgten, dass die Ergebnisse für das betreffende Produkt gültig sind.
Zum Zwecke der Bewertung dürfen Produkte eines Herstellers zusammengefasst werden, wenn die Ergeb- nisse für ein oder mehrere Merkmal(e) eines beliebigen Produkts als repräsentativ für das gleiche Merkmal bzw. die gleichen Merkmale aller zusammengefassten Produkte angesehen werden.
Produkte dürfen für unterschiedliche Merkmale unterschiedlichen Gruppen zugeordnet werden.
Zusätzlich ist eine Feststellung des Produkttyps für alle in der Norm behandelten Merkmale, deren Leistung vom Hersteller erklärt wird, durchzuführen, wenn:
a) Gesteinskörnungen neuer Herkunft werden verwendet (bei rezyklierten Gesteinskörnungen gilt das Zwischenlager als Ort der Herkunft);
b) es zu einer erheblichen Änderung hinsichtlich der Art der Rohmaterialien oder der Verarbeitungsbedingungen gekommen ist, die einen Einfluss auf die Merkmale der Gesteinskörnungen haben können.DIN EN 16236 pdf download.