DIN 8743-2014 Verpackungsmaschinen und Verpackungsanlagen – Kennzahlen zur Charakterisierung des Betriebsverhaltens und Bedingungen für deren Ermittlung im Rahmen eines Abnahmelaufs.
4.3 Allgemeine Kennzahlen zur Beschreibung des Betriebsverhaltens
Zur Beschreibung des Betriebsverhaltens von Maschinensystemen sind mindestens die folgenden allgemeinen Kennzahlen zu bestimmen:
• Qualitätsausbringung p Q
• Wirkungsgrad E, wobei gilt: E = Q ⋅ P
Die Bestimmung weiterer allgemeiner Kennzahlen ist ggf. gesondert zu vereinbaren.
ANMERKUNG 1 Diese Kennzahlen beziehen sich auf die Betriebszeit. Sie berücksichtigen Störungen des Maschinensystems sowie Ausbringungs- und Qualitätsverluste. Es wird dabei nicht unterschieden, ob die Störungen des Maschinensystems sowie für Ausbringungs- und Qualitätsverluste vom Maschinensystem selbst verursacht wurden oder die Ursachen außerhalb des betrachteten Maschinensystems liegen.
ANMERKUNG 2 Störungen, die dazu führen, dass das Maschinensystem während der Betriebszeit nicht mehr in Produktion gehen kann, werden nicht berücksichtigt. Diese fließen in die Kennzahl A (Verfügbarkeit) und OEE ein.
4.4 Maschinentechnische Kennzahlen zur Beschreibung des Betriebsverhaltens Zur Beschreibung des Betriebsverhaltens von Maschinensystemen sind mindestens die folgenden maschinentechnischen Kennzahlen zu bestimmen:
• Maschinentechnische Qualitätsausbringung p QS ;
• Maschinentechnischer Wirkungsgrad E S ;
• Maschinentechnische Verfügbarkeit R S .
Die Bestimmung weiterer maschinentechnischer Kennzahlen ist ggf. gesondert zu vereinbaren.
ANMERKUNG Diese Kennzahlen beziehen sich auf die Betriebszeit. Sie berücksichtigen Störungen des Maschinensystems sowie Ausbringungs- und Qualitätsverluste soweit deren Ursache nicht außerhalb des betrachteten Maschinensystems liegen. Störungen, die dazu führen, dass das Maschinensystem während der Betriebszeit nicht mehr in Produktion gehen kann, werden nicht berücksichtigt.
5 Systemabnahme
Für die Systemabnahme sind die Kennzahlen nach 4.4 im Rahmen eines Abnahmelaufs nach Anhang C zu bestimmen. Fehlendes Einvernehmen bzgl. einzelner nach Anhang C zu vereinbarender Punkte ist für sich genommen kein Grund für einen Aufschub des Abnahmelaufs oder dafür, die Gültigkeit des Abnahmelaufs in Zweifel zu ziehen.
Die Abnahme von Systemen ohne konstante Einstellausbringung, die produktstrom- oder anderweitig fremdgesteuert sind, darf abweichend auch wie folgt durchgeführt werden, wobei alle Punkte zu erfüllen sind:
1) Ermittlung der maschinentechnischen Qualitätsausbringung bei spezifizierter Nominalausbringung (kurzzeitiger Testlauf unter spezifizierten Bedingungen), und 2) Abnahmelauf unter den in Anhang C beschriebenen Anforderungen nur für die Bestimmung der maschinentechnischen Verfügbarkeit unter zusätzlicher Berücksichtigung der sytembedingten Ausschusszeit.
ANMERKUNG Einzelmaschinen werden häufig in Gesamtanlagen integriert. Dabei wird oft die Einstellausbringung der Maschine abhängig vom vor- oder nachgelagerten Maschinensystem geregelt. In einem Abnahmelauf unter Praxisbedingungen kann für derartige integrierte Maschinensysteme die Einstellausbringung systembedingt nicht konstant gehalten werden. Daher ist eine Wirkungsgradbestimmung nach dieser Norm für solche Maschinensysteme in der Regel nicht möglich.DIN 8743 pdf download.