DIN 820-11-2019 Normungsarbeit- Teil 11: Gestaltung von Normen mit sicherheitstechnischen Festlegungen, die VDE-Bestimmungen oder VDE-Leitlinien sind.
4.3 Vorbemerkungen
4.3.1 VDE-Bestimmung Die Vorbemerkung in DIN-Normen, die zugleich VDE-Bestimmungen sind, lautet: „Diese Norm ist zugleich eine VDE-Bestimmung im Sinne von VDE 0022. Sie ist nach Durchführung des vom VDE-Präsidium beschlossenen Genehmigungsverfahrens unter der oben angeführten Nummer in das VDE- Vorschriftenwerk aufgenommen und in der „etz Elektrotechnik + Automation“ bekannt gegeben worden.“ Diese Vorbemerkung muss auf der Titelseite entsprechend Bild1 angeordnet werden.
4.3.2 VDE-Vornorm Die Vorbemerkung in Vornormen, die zugleich VDE-Vornormen sind, lautet: „Dies ist zugleich eine VDE-Vornorm im Sinne von VDE 0022. Sie ist unter der oben angeführten Nummer in das VDE-Vorschriftenwerk aufgenommen und in der „etz Elektrotechnik + Automation“ bekannt gegeben worden.“ Diese Vorbemerkung muss auf der Titelseite entsprechend Bild2 angeordnet werden.
4.3.3 VDE-Leitlinie Die Vorbemerkung in Dokumenten, die zugleich VDE-Leitlinien sind, lautet: „Dies ist zugleich eine VDE-Leitlinie im Sinne von VDE 0022. Sie ist unter der oben angeführten Nummer in das VDE-Vorschriftenwerk aufgenommen und in der „etz Elektrotechnik + Automation“ bekannt gegeben worden.“ Diese Vorbemerkung muss auf der Titelseite entsprechend Bild3 angeordnet werden.
4.3.4 VDE-Beiblatt Die Vorbemerkung in Beiblättern, die zugleich VDE-Beiblätter sind, lautet: „Dies ist zugleich ein VDE-Beiblatt im Sinne von VDE 0022. Es ist nach Durchführung des vom VDE-Präsidium beschlossenen Genehmigungsverfahrens unter der oben angeführten Nummer in das VDE-Vorschriftenwerk aufgenommen und in der „etz Elektrotechnik + Automation“ bekannt gegeben worden.“ Diese Vorbemerkung muss auf der Titelseite entsprechend Bild4 angeordnet werden.
4.4 Vervielfältigungswarnvermerk Auf der Titelseite von Dokumenten im Anwendungsbereich dieses Dokuments steht unterhalb des Feldes für die Vorbemerkung mittig angeordnet folgender Vermerk (einzeilig, rot): „Vervielfältigung— auch für innerbetriebliche Zwecke — nicht gestattet.“ 4.5 Übersetzungen von VDE-klassifizierten Dokumenten Bei Übersetzungen von Dokumenten mit VDE-Klassifikation muss DIN 820-2:2018-09, NA1.9, sinngemäß angewendet werden. Sofern die Übersetzungen durch den VDE-Sprachendienst erstellt wurden, muss dieser anstelle des DIN-Sprachendiensts aufgeführt werden.
4.6 Zusätzliche Angaben im Vorwort
4.6.1 VDE-Vornorm Für VDE-Vornormen müssen die Festlegungen für Technische Spezifikationen (TS) nach DIN 820-2 sinngemäß angewendet werden, wobei — in den Formulierungen anstelle der Bezeichnung „DIN/TS“ bzw. „Technische Spezifikation“ die Bezeichnung „VDE-Vornorm“ verwendet werden muss und — die Bitte um Abgabe von Stellungnahmen zu dieser VDE-Vornorm [entsprechend DIN 820-2:2018-09, NA1.7 g)] immer aufgenommen werden muss.
4.6.2 VDE-Leitlinie — Für VDE-Leitlinien müssen die Festlegungen für Technische Berichte (TR) nach DIN 820-2 sinngemäß angewendet werden, wobei in den Formulierungen anstelle der Bezeichnung „DIN/TR“ bzw. „Technischer Bericht“ die Bezeichnung „VDE-Leitlinie“ verwendet werden muss.
4.6.3 VDE-Beiblatt Für VDE-Beiblätter müssen die Festlegungen nach DIN 820-2:2018-09, NA.1.6.1, sinngemäß angewendet wer- den.
4.7 Folgeseiten Die Gestaltung der Folgeseiten muss entsprechend DIN 820-2 erfolgen. Dabei muss die DIN-Nummer in der Kopfzeile der Folgeseiten um die in Klammern geschriebene VDE-Klassifikation ergänzt werden. BEISPIELE
a) Für die Übernahme Europäischer Normen: DIN EN 50000-0 (VDE 0999-0):2004-04.
b) Für die Übernahme von Normen der IEC: DIN IEC 60000-0 (VDE 0999-0):2004-04.DIN 820-11 pdf download.