DIN 6876-2014 Betrieb von medizinischen Magnetresonanzsystemen.
3 Betrieb eines MR-Systems
Die Verantwortung für den Betrieb des MR-S YSTEMS liegt bei der VERANTWORTLICHEN O RGANISATION . DieWahrnehmung der Verantwortung erfordert:
die Unterweisung von Personen, die den K ONTROLLBEREICH betreten wollen, und die Erstellung und die Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsanweisungen, die alle sicherheitsrelevanten Aspekte des Betriebs des MR-S YSTEMS abdecken.
Ein MR-S ICHERHEITSEXPERTE überprüft die geforderten Arbeitsanweisungen sowohl fachlich als auch auf ihreVollständigkeit und berät die VERANTWORTLICHE O RGANISATION und ihre Mitarbeiter im Rahmen seiner Kenntnisse. Für spezifische Fragestellungen sollte der MR-S ICHERHEITSEXPERTE mit Sicherheitsfachkräften undrelevanten Beauftragten (z. B. für Brandschutz, Hygiene, Laserschutz) zusammenarbeiten.
Der MR-S ICHERHEITSEXPERTE wird durch die VERANTWORTLICHE O RGANISATION benannt.
ANMERKUNG Die Norm macht keine Aussage dazu, ob die Aufgabe des MR-S ICHERHEITSEXPERTEN von externen oderinternen Personen wahrgenommen wird.
4 Unterweisung von Personen, die den Kontrollbereich betreten
4.1 Allgemeine Regelungen
Personen, die den K ONTROLLBEREICH betreten, müssen eindeutig einer der folgenden drei Gruppen zugeordnet werden. Die Kriterien zur Zuordnung einer Person zu einer der drei folgenden Gruppen müssen ineiner Arbeitsanweisung geregelt sein:
a) Personen, die sich nicht eigenverantwortlich im K ONTROLLBEREICH aufhalten dürfen.
Diese Personengruppe darf sich nur unter Aufsicht einer Person (b) im K ONTROLLBEREICH aufhalten undmuss eine MR-Sicherheitseinweisung erhalten, deren Inhalt in einer Arbeitsanweisung festgelegt werdenmuss.
b) Personen, die sich eigenverantwortlich im K ONTROLLBEREICH aufhalten dürfen.
Diese Personengruppe muss eine MR-Sicherheitsschulung erhalten, deren Inhalt in einer Arbeitsanweisung festgelegt werden muss.
c) P ATIENTEN und MR-P ROBANDEN
Mit diesen Personen muss ein Aufklärungsgespräch geführt werden, dessen Inhalt in einer Arbeitsanweisung festgelegt werden muss.
ANMERKUNG Zur Kategorie „eigenverantwortlich“ gehören z. B. Reinigungskräfte, die eine MR-Sicherheitsschulungerhalten haben. Zur Kategorie „nicht-eigenverantwortlich“ gehören z. B. Anästhesisten und helfende Personen, die nureine MR-Sicherheitseinweisung erhalten haben.
Für Personen, die den K ONTROLLBEREICHES betreten, muss eine Selbstauskunft darüber vorliegen, ob sie MRKRITISCHE O BJEKTE im oder am Körper tragen.
4.2 MR-Sicherheitseinweisung
In der MR-Sicherheitseinweisung müssen mindestens folgende Themen benannt werden: Informationen über den K ONTROLLBEREICH ;
Zeiten, in denen das Magnetfeld angeschaltet ist;
mögliche Gefahren durch MR- KRITISCHE O BJEKTE ;
mögliche Effekte des statischen Magnetfeldes, der Gradientenfelder und des HF-Feldes auf den
Menschen.
4.3 MR-Sicherheitsschulung
4.3.1 Schulung für Personen, die nicht mit Patienten oder MR-Probanden umgehen
In der MR-Sicherheitsschulung müssen zusätzlich zu den Themen der Einweisung nach 4.2 mindestens die
folgenden Themen benannt werden:
Zugangsregelung zum K ONTROLLBEREICH ;
Verwendung von Gegenständen im K ONTROLLBEREICH ;
Lärmschutz;
Verhalten bei technischen Störungen und höherer Gewalt.DIN 6876 pdf download.