DIN 685-100-2017 Geprifte Rundstahlketten – Teil 100: Zusatzliche Begriffe.
Dieses Dokument legt gegenüber der DIN 685-1 zusätzliche Begriffe für die Verwendung der vom NRK veröffentlichen nationalen Normen zu Rundstahlketten, deren Einzelteilen und Zubehör fest.
2 Begriffe
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.
2.1 Kettenrad
<Rundstahlkette> Antriebs- oder Umlenkrad, über das die Rundstahlkette oder die Flachkette bzw. deren Kettenverbindungsglieder formschlüssig laufen
2.1.1 Zahnrad
<Rundstahlkette> Kettenrad, bei dem der Zahn in das horizontale Kettenglied eingreift, wobei die Kraft mittig auf die Außenrundung des vertikalen Kettengliedes bzw. des Kettenverbindungsgliedes übertragen wird
2.1.2 Taschenrad
<Rundstahlkette> Kettenrad, bei dem das horizontale Kettenglied in die Tasche eintaucht, wobei die Kraft seitlich auf die Außenrundung des horizontalen Kettengliedes bzw. des Kettenverbindungsgliedes übertragen wird
2.2 Kettenrolle
<Rundstahlkette> Antriebs- oder Umlenkrolle, über die die Rundstahlkette bzw. deren Kettenverbindungsglieder kraftschlüssig laufen
Anmerkung 1 zum Begriff: In den horizontalen Kettengliedern können Biegebeanspruchungen auftreten.
2.3 Betriebskraft
<Rundstahlkette> größte statische Kraft, für die die Rundstahlkette im Betrieb ausgelegt ist
2.4 Nenngröße
<Rundstahlkette> Kombination von Zahlenwerten ohne Einheiten für Bezeichnungs- und Bestellzwecke Anmerkung 1 zum Begriff: Sie kennzeichnet den Nenndurchmesser und die Nennteilung der Rundstahlkette, z. B. 10 x 30.
Anmerkung 2 zum Begriff: Sie kennzeichnet den Nenndurchmesser der zugehörigen Rundstahlkette und die Güteklasse von geschmiedeten Einzelteilen, z. B. 10-8.
2.5 fein tolerierte Rundstahlkette
<Rundstahlkette> Rundstahlkette, bei der die Grenzabweichung für die Teilung der Kettenglieder ≤ 2 % der Nennteilung beträgt und zusätzlich die Angabe für eine Messlänge der Rundstahlkette vorhanden ist, wobei die Grenzabweichung für die in der jeweiligen Norm aufgeführte Messlänge ≤ ¼ (25 %) der Grenzabweichung für die Teilung beträgt Anmerkung 1 zum Begriff: siehe Tabelle A.1 Anmerkung 2 zum Begriff: Ein Zusammenarbeiten mit dem Kettenrad wird durch die Angabe der Messlänge erreicht.
2.6 eng tolerierte Rundstahlkette
<Rundstahlkette> Rundstahlkette, bei der die Grenzabweichung für die Teilung der Kettenglieder > 2 %, jedoch ≤ 5 % der Nennteilung beträgt und zusätzlich die Angabe für eine Messlänge der Rundstahlkette vorhanden ist, wobei die Grenzabweichung für die in der jeweiligen Norm aufgeführte Messlänge > ¼ (25 %) der Grenzabweichung für die Teilung beträgt Anmerkung 1 zum Begriff: siehe Tabelle A.1 Anmerkung 2 zum Begriff: Ein Zusammenarbeiten mit dem Kettenrad und der Kettenrolle wird durch die Angabe der Messlänge erreicht.
2.7 mittel tolerierte Rundstahlkette
<Rundstahlkette> Rundstahlkette, bei der die Grenzabweichung für die Teilung der Kettenglieder > 5 %, jedoch ≤ 8 % der Nennteilung beträgt Anmerkung 1 zum Begriff: siehe Tabelle A.1
2.8 grob tolerierte Rundstahlkette
<Rundstahlkette> Rundstahlkette, bei der die Grenzabweichung für die Teilung der Kettenglieder > 8 % der Nennteilung beträgt Anmerkung 1 zum Begriff: siehe Tabelle A.1
2.9 kurzgliedrige Rundstahlkette
<Rundstahlkette> Rundstahlkette, bei der die Nennteilung der Kettenglieder ≤ 3,0 × d beträgt Anmerkung 1 zum Begriff: Die Grundlage für die Definition kurzgliedriger Rundstahlketten liefert die Maschinenrichtlinie. Somit sind in den harmonisierten Normen DIN EN 818-2 und DIN EN 818-3 kurzgliedrige Anschlagketten mit einer Nennteilung von 3,0 × d festgelegt. Weiterhin sind in der harmonisierten Norm DIN EN 818-7 die Nennteilungen für Hebezeugketten ebenfalls mit 3,0 × d festgelegt. In der ergänzenden nationalen Norm für Hebezeugketten DIN 5684-3 beträgt die Nennteilung sowohl 2,8 × d als auch 3,0 × d mit der einzigen Ausnahme für die Nenngröße 7 × 22.
2.10 halblanggliedrige Rundstahlkette
<Rundstahlkette> Rundstahlkette, bei der die Nennteilung der Kettenglieder > 3,0 × d, jedoch < 5 × d beträgt 2.11 langgliedrige Rundstahlkette <Rundstahlkette> Rundstahlkette, bei der die Nennteilung der Kettenglieder ≥ 5 × d beträgt.DIN 685-100 pdf download.