DIN 5698-1-2014 Round steel link chains — Conveyor chains — Part 1: Grade 2, case hardened.
Diese Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen.
Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen).
DIN 685-1, Geprüfte Rundstahlketten — Teil 1: Begriffe.
DIN 685-2, Geprüfte Rundstahlketten — Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen.
DIN 685-3, Geprüfte Rundstahlketten — Teil 3: Prüfung.
DIN 685-4, Geprüfte Rundstahlketten — Teil 4: Kennzeichnung, Prüfzeugnis.
DIN 685-5, Geprüfte Rundstahlketten — Teil 5: Benutzung.
DIN 5699, Kettenbügel für Stetigförderer.
DIN 15003, Hebezeuge — Lastaufnahmeeinrichtungen, Lasten und Kräfte, Begriffe.
DIN 15201-1, Stetigförderer — Teil 1: Benennungen.
DIN 17115, Stähle für geschweißte Rundstahlketten — Technische Lieferbedingungen.
DIN 50190-1, Härtetiefe wärmebehandelter Teile — Teil 1: Ermittlung der Einsatzhärtungstiefe.
DIN EN ISO 6507-1, Metallische Werkstoffe — Härteprüfung nach Vickers — Teil 1: Prüfverfahren
(ISO 6507-1:1997); Deutsche Fassung EN ISO 6507-1:1997.
3 Begriffe
Für die Anwendung dieser Norm gelten die Begriffe nach DIN 685-1 gemeinsam mit den folgenden:
3.1 Kettenrad
Antriebs- oder Umlenkrad, über das die Kette formschlüssig läuft
3.2 Zahnrad
Kettenrad, bei dem der Zahn in das flachliegende Kettenglied eintaucht. Die Kraft wird mittig auf die Außenrundung des hochstehenden Kettengliedes übertragen
3.3 Taschenrad
Kettenrad, bei dem das flachliegende Kettenglied in die Tasche eintaucht. Die Kraft wird seitlich auf dieAußenrundung des flachliegenden Kettengliedes übertragen
3.4 Kettenrolle
Antriebs- oder Umlenkrolle, über die die Kette kraftschlüssig läuft ANMERKUNG Auf mögliche Biegebeanspruchungen von flachliegenden Kettengliedern wird hingewiesen.
4 Maße, Bezeichnung
A Toleranzklasse A
für Kettenräder
B Toleranzklasse B
für Kettenrollen
5 Werkstoff
Qualitätsstahl, z. B. nach DIN 17115.
6 Ausführung
Handelsüblich: naturschwarz (nsw).
7 Sicherheitstechnische Anforderungen
7.1 Maße
Die Maße der Ketten müssen innerhalb der in der Tabelle 1 angegebenen Grenzabmaße und Grenzmaße liegen.
Die Schweißstellendurchmesser d s dürfen die Nenndicken d nicht unterschreiten und nicht mehr als 8 % überschreiten. Die Schweißstellen müssen sich in der Mitte der Kettengliedschenkel befinden und dürfen sich höchstens auf eine Länge a erstrecken, die der Nenndicke d entspricht.
Für Mehrstranganlagen mit Kettenrädern dürfen die Kettenstränge der Toleranzklasse A innerhalb eine Lieferung die Grenzabmaße von (4 , 0 15 , 0−) % nicht überschreiten.
Die Längendifferenz zusammengehörender Kettenstränge darf bis zu einer Länge von 11 Kettengliedern 1,5 mm betragen; für größere Längen zusätzlich je Meter:
≤ 26 mm Nenndicke: 0,5 mm/m;
> 26 mm Nenndicke: 1 mm/m.
7.2 Wärmebehandlung
Die Ketten müssen wärmebehandelt sein und den Anforderungen nach DIN 685-2 genügen.
7.3 Oberflächenhärte
Die Oberflächenhärte nach DIN EN ISO 6507-1 muss an jeder Stelle des Kettengliedes mindestens 700 HV10 betragen.
7.4 Einsatzhärtungstiefe
In Abhängigkeit von der Nenndicke muss sowohl eine Einsatzhärtungstiefe Eht nach Tabelle 2 bei einerGrenzhärte von 550 HV1 als auch eine Aufkohlungstiefe Htä mit den Grenzabmaßen nach Tabelle 2 vorliegen.DIN 5698-1 pdf download.