DIN 2403-2018 Kennzeichnung von Ro hrl eitungen nach dem Durchflussstoff.
5.2 Anordnung der Angaben innerhalb der Kennzeichnung
5.2.1 Anordnung der generellen Angaben Die Gruppen- und Zusatzfarben bilden die Basis jeder Kennzeichnung. Die Angaben des Durchflussstoffes und der Durchflussrichtung (Pfeil) stehen ausschließlich im Bereich der Gruppenfarbe zentriert untereinander oder nebeneinander. Zur deutlicheren Darstellung können die Angabe des Durchflussstoffes und die Angabe der Durchflussrichtung durch eine vertikale Linie (bei Anordnung nebeneinander, siehe Bilder 4 und 5) oder horizontale Linie (bei Anordnung untereinander, siehe Bilder 6 und 7) in Schriftfarbe unterbrochen werden.
5.2.2 Anordnung der zusätzlichen Angaben Gefahrenpiktogramme sind auf der der Durchflussrichtung entgegen gesetzten Seite zu ergänzen. Zur deutlicheren Darstellung dürfen die Angaben der Gefahrenpiktogramme und die Angaben des Durchflussstoffes durch eine vertikale Linie in Schriftfarbe unterbrochen werden (siehe Bild 5). Zusätzliche Texte, graphische Symbole oder Formelzeichen sind im Anschluss an die Angabe des Durchflussstoffes oder direkt unterhalb der Angabe des Durchflussstoffes, in diesem Fall zentriert, zu platzieren.
5.3 Kennzeichnung mittels Anstrich und Beschriftung oder Bändern Die Kennzeichnung sollte den vollen Umfang der Rohre umschließen. Bei Verwendung von selbstklebenden Bändern sind die Kennzeichnungen an ihrem Ende durch Überlappung zu sichern. Sofern eine Kennzeichnung über den ganzen Umfang nicht möglich ist, darf die Markierung verkürzt werden. Die Ausführung der Angaben ergibt sich durch die erforderliche Erkennungsweite und die damit verbundene Schriftgröße bzw. Zeichengröße (siehe 5.5).
5.4 Kennzeichnung mittels Schildern Die Schilder dürfen in Schriftfarbe nach Tabelle 1 umrandet werden. Die Größe der Kennzeichnung ergibt sich durch die erforderliche Erkennungsweite und die damit verbundene Schriftgröße (siehe 5.5).
5.5 Gestaltungsgrundsätze, Größe, Erkennungsweite und Schriftgröße Die Größe der jeweiligen Kennzeichnung ergibt sich aus der erforderlichen Erkennungsweite und der daraus resultierenden Schriftgröße sowie der Länge der Beschriftung.
Für die Ermittlung der Erkennungsweite gilt:
Dabei ist
E die Erkennungsweite;
h die Schriftgröße;
Z der Distanzfaktor.
Für Buchstaben und Ziffern gilt Z = 300, für Gefahrenpiktogramme gilt Z = 40 (anlog zu Warnzeichen nach DIN 4844-1). Die Gleichung gilt für eine beleuchtete Zeichenfläche und für eine Leseentfernung bis 25 m. Zur Ermittlung der Erkennungsweite der Gefahrenpiktogramme ist die Seitenlänge „a” heranzuziehen.
Zur Beschriftung sind Schriften nach DIN 1451-1 und DIN 1451-2 zu verwenden.
Bei der Ermittlung der Kennzeichnungsgröße sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen:
das Verhältnis der Breite der Gruppenfarbe zur Breite der Zusatzfarbe sollte 2 : 1 betragen;
die Breite der Kennzeichnung sollte bei Verwendung von Kennzeichnungen mit einseitigem spitzen
Schildende (siehe Bild 4) 55 mm betragen, bei Verwendung mit Kennzeichnungen mit separatem Pfeil
unter dem Text sollte die Breite 75 mm betragen (siehe Bild 6)
die Schrifthöhe sollte mindestens 4 mm betragen
Richtungspfeile sind als spitzes Schildende bzw. als einzelnes Symbol nach Bild 1 entsprechend
ISO 7000 einzusetzen. Bei Verwendung des Pfeilsymbols nach ISO 7000 muss die Pfeilspitze mindestens 1/3 der Schriftgröße betragen;DIN 2403 pdf download.