DIN 15921-2015 Veranstaltungstechnik – Podeste und Zargen aus Aluminium – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).
DIN 15920-1, Veranstaltungstechnik — Podestarten — Teil 1: Gerade Podeste (Praktikabel), Eckpodeste,Schrägen, Eckschrägen aus Holz
DIN EN 1993-1 (alle Unterteile), Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten
DIN EN 1995-1 (alle Unterteile), Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten
DIN EN 1999-1 (alle Unterteile), Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken
DIN EN 10204, Metallische Erzeugnisse — Arten von Prüfbescheinigungen
DIN EN 12810 (alle Teile), Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen
DIN EN 12811 (alle Teile), Temporäre Konstruktionen für Bauwerke
DIN EN 13814, Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks — Sicherheit
DIN EN 82079-1 (VDE 0039-1), Erstellen von Gebrauchsanleitungen — Gliederung, Inhalt und Darstellung —
Teil 1: Allgemeine Grundsätze und ausführliche Anforderungen DIN EN ISO 12100, Sicherheit von Maschinen — Allgemeine Gestaltungsleitsätze — Risikobeurteilung und Risikominderung
DIN EN ISO/IEC 17025, Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien
3 Begriffe
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN 15920-1 und die folgenden Begriffe.
3.1 Podest
mehrheitlich aus Aluminiumprofilen bestehende Rahmenkonstruktion mit Tragplatte Anmerkung 1 zum Begriff: Es gibt unterschiedliche, standardisierte Bauarten, wie z. B. Steckfuß-, Scheren- oder Klapp-Podeste.
3.2 Zarge
umseitig geschlossene Rahmenkonstruktion aus Aluminiumprofilen, je nach Ausführung mit Aufnahme für Beine bzw. Unterkonstruktion (ohne Tragplatte)
4 Konstruktive Anforderungen
4.1 Allgemeine Anforderungen
4.1.1 Einleitung Die Podeste und Zargen aus Aluminium müssen den Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen von Abschnitt 4 entsprechen. Zusätzlich müssen Podeste und Zargen aus Aluminium nach den Grundsätzen der DIN EN ISO 12100 für die relevanten, aber nicht signifikanten Gefährdungen, die von dieser Norm nicht behandelt werden, konstruiert werden. Jede Konstruktion muss den Beanspruchungen standhalten die in Folge der ständigen und der veränderlichen Lasten auf Podeste und Zargen aus Aluminium wirken, wie in Anhang A beschrieben.
4.1.2 Werkstoffe Die Werkstoffe für Podeste und Zargen aus Aluminium sind unter Berücksichtigung der europäischen Werkstoffnormen oder der allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuwählen sowie entsprechend zu verarbeiten. Für die Herstellung der Podeste und Zargen aus Aluminium sowie deren sicherheitsrelevanten metallischen Einzelteile sind Werkstoffe zu verwenden, für die mindestens ein Werkszeugnis nach DIN EN 10204 vorliegt, welches die mechanischen Kennwerte enthält. Gefährliche Substanzen dürfen bei der Herstellung von Podesten und Zargen aus Aluminium oder deren Zubehörteilen nicht so verwendet werden, dass sie bei dem Benutzer Gesundheitsbeeinträchtigungen verursachen können. ANMERKUNG Es wird auf die Vorschriften der Richtlinie EGV 1907/2006 und ihrer nachfolgenden Änderungen hingewiesen. Zu den verbotenen Werkstoffen gehören z. B., sind aber nicht beschränkt auf, Asbest, Blei, Formaldehyd, Steinkohlenteeröle, Carbolineum, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und polychlorierte Biphenyle (PCB).
4.1.3 Brandverhalten Tragplatten für Podeste und Zargen aus Aluminium müssen mindestens aus normalentflammbaren Materialien bestehen.DIN 15921 pdf download.