DIN 105-41-2019 Mauerziegel – Teil 41: Konformitatsnachweis fur Keramikklinker nach DIN 1 05-4.
1 Anwendungsbereich
Diese Norm legt die Konformitätsbewertung von Keramikklinkern nach DIN 105-4 fest.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden Dokumente werden im Text in solcher Weise in Bezug genommen, dass einige Teile davon oder ihr gesamter Inhalt Anforderungen des vorliegenden Dokuments darstellen. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).
DIN 105-4:2019-01, Mauerziegel — Teil 4: Keramikklinker
3 Begriffe
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN 105-4.
DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit:
— DIN-TERMinologieportal: unter https://www.din.de/go/din-term
— DKE-IEV: unter http://www.dke.de/DKE-IEV
4 Übereinstimmungsnachweis
4.1 Allgemeines
Die Bestätigung der Übereinstimmung der Keramikklinker mit den Festlegungen in DIN 105-4 muss für jedes Herstellwerk mit einem Übereinstimmungszertifikat auf der Grundlage einer werkseigenen
Produktionskontrolle und einer regelmäßigen Fremdüberwachung einschließlich einer Erstprüfung der Keramikklinker nach den folgenden Bestimmungen erfolgen.
Für die Erteilung des Übereinstimmungszertifikats und die Durchführung der Fremdüberwachung einschließlich der dabei durchzuführenden Produktprüfungen hat der Hersteller der Keramikklinker eine hierfür anerkannte Zertifizierungsstelle sowie eine hierfür anerkannte Überwachungsstelle einzuschalten.
4.2 Werkseigene Produktionskontrolle
4.2.1 Allgemeines
In jedem Herstellwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und kontinuierlich durchzuführen. Unter werkseigener Produktionskontrolle wird die vom Hersteller vorzunehmende kontinuierliche Überwachung der Produktion verstanden, mit der dieser sicherstellt, dass die von ihm hergestellten Keramikklinker den Festlegungen nach DIN 105-4 entsprechen.
4.2.2 Durchführung
4.2.2.1 Allgemeines
Für die Durchführung der werkseigenen Produktionskontrolle ist der Hersteller verantwortlich. Er muss über geeignetes Fachpersonal, Einrichtungen und Geräte verfügen. Er hat für jedes Herstellwerk (Produktionsstätte) einen Verantwortlichen zu benennen.
4.2.2.2 Ausgangsstoffe
Während der Produktion sind Prüfungen der Ausgangsstoffe durchzuführen. Art und Umfang der Prüfungen sind vom Hersteller so festzulegen, dass sie an die Gegebenheiten der Produktion angepasst sind.
4.2.2.3 Während der Herstellung
Für die Sicherstellung der kontinuierlichen Produktqualität sind während der Herstellung, in festgelegten Abständen, Produktionsparameter zu kontrollieren und dokumentieren. Bei Erfordernis sind auch Materialprüfungen durchzuführen. Art und Umfang der Kontrollen sind vom Hersteller so festzulegen, dass sie an die Gegebenheiten der Produktion angepasst sind.
4.2.2.4 Endprodukte
Der Hersteller hat die Eigenschaften der Keramikklinker im Werk regelmäßig zu überprüfen. Art,Mindestumfang und Mindesthäufigkeit der Prüfungen der Endprodukte werden wie folgt festgelegt:
Je Rohdichteklasse und Format sind mindestens die Prüfungen
a) der Maße, Form und Lochung,
b) der Brutto- und Nettotrockenrohdichte,
c) der Druckfestigkeit,
d) der Wasseraufnahme und
e) der Ritzhärte der Oberfläche
durchzuführen. Dazu sind jeweils drei Proben je 500 m 3 Keramikklinker, mindestens jedoch einmal je
Fertigungswoche, repräsentativ aus der laufenden Produktion ofentrocken zu entnehmen.
Die Prüfungen auf
f) Gehalt an schädlichen, treibenden Einschlüssen und
g) Gehalt an aktiven löslichen Salzen.DIN 105-41 pdf download.